Armut A bis Z
Was ist Armut? Wer ist davon betroffen? Wer kennt die verschiedenen Gesichter der Armut? Caritas bietet einen kompakten Überblick zum bestehenden Wissen über das Thema.Altersvorsorge, Arbeitslosigkeit, Arbeitslosenversicherung, Armut
Altersvorsorge
Die Alters- und Hinterbliebenenvorsicherung AHV ist das älteste Element der Alter- und Hinterbliebenenvorsorge. Der entsprechende Verfassungsartikel trat über 20 Jahre nach seiner Formulierung 1948 in Kraft. Diese erste Säule soll den Versicherten im Alter den Rückzug aus dem Erwerbsleben ermöglichen und verhindern, dass Hinterbliebene beim Tod des Ehepartners oder eines Elternteils in finanzielle Not geraten. Heute weisen 28% der Altersrentnerinnen und –rentner ein Gesamteinkommen von unter 2000 Franken im Monat auf, 50% unter 3000 Franken. Für all diese Menschen machen die Leistungen der AHV und Ergänzungsleistungen 90 bis 95% des Einkommens aus.
Der durchschnittliche EL-Betrag für zuhause lebende Alleinstehende betrug 2006 CHF 785. 15 Prozent der Personen, die Ergänzungsleistungen beziehen, haben vor dem EL-Transfer weniger als 1500.- monatlich zur Verfügung. Das Gros (ca. 70 Prozent) der EL beziehenden Altersrentner/innen verfügt über Einnahmen in der Höhe von 1500 bis 2500 Franken pro Monat. Ein Viertel der Bezugsberechtigten erhält monatliche EL-Zahlungen zwischen 250 und 500 Franken, ein Fünftel zwischen 500 und 750 Franken sowie ein weiteres Fünftel zwischen 750 und 1000 Franken. 13 Prozent der Bezugsberechtigten erhalten zwischen 1000 und 1250 Franken sowie zehn Prozent zwischen 1250 und 1500 Franken pro Monat. Grössere Beträge (oder auch Beträge unter 250 Franken) werden selten ausbezahlt. (Quelle: Pro Senectute)
Arbeitslosigkeit
Als Arbeitslosigkeit bezeichnet man einen vorübergehenden Zustand, während dem die Betroffenen dank Arbeitslosenversicherung weiterhin auf 70 respektive 80 % ihres vorherigen Verdienstes zählen können, sofern sie versichert sind. In der Schweiz existieren zwei Definitionen der Personen ohne Erwerbsarbeit: Erwerbslose sind Personen, die nicht erwerbsfähig sind, aktiv eine Arbeit suchen und in der unmittelbar anschliessenden Zeit mit einer Tätigkeit beginnen könnten. Das Staatssekretariat für Wirtschaft seco spricht hingegen von „Arbeitslosen“ und meint Personen, die bei einem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) gemeldet sind. Damit erfasst das seco nur die registrierten Arbeitslosen. (S. 82) Als Faustregel gilt: Die tatsächliche Arbeitslosigkeit in der Schweiz ist mindestens doppelt so hoch wie die vom Seco ausgewiesene.
Arbeitslosenversicherung
Die am 1.1.1983 in Kraft getretene Arbeitslosenversicherung soll „drohende Arbeitslosigkeit verhüten, bestehende Arbeitslosigkeit bekämpfen und die rasche und dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt fördern“. Sie garantiert den Versicherten einen angemessenen Ersatz für Erwerbsausfälle infolge Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, schlechtem Wetter oder Zahlungsunfähigkeit des Arbeitsgebers. Um Arbeitslosenentschädigung zu erlangen, müssen sich die Versicherten bei der Regionalen Arbeitsvermittlung (RAV) melden. Dann wird abgeklärt, ob die betroffene Person innerhalb der letzten zwei Jahre (Rahmenfrist) mindestens zwölf Monate ALV-Beiträge geleistet hat. Weiter wird die Vermittlungsfähigkeit geprüft. Als vermittlungsfähig gilt, wer eine zumutbare Arbeit annehmen und an Eingliederungsmassnahmen teilnehmen kann. Zuletzt ist die Person verpflichtet, eine zumutbare Arbeit zu suchen und die Bemühungen bei regelmässigen Besuchern beim RAV vorzuweisen.
Armut
Der Armutsbegriff wird nach „relativer“ und „absoluter“ Armut unterschieden. Relative Armut ist ort-, zeit- und kontextabhängig. Sie betrifft Menschen, die im Vergleich zu den Mitmenschen im eigenen Land ein eingeschränktes Leben führen müssen. Absolut arm ist, wer arm oder unter dem physischen Existenzminimum lebt, sprich: Wer Hunger leidet. Allgemein gilt, dass Nahrung, Kleidung, Obdach und Gesundheitspflege zu den für die Lebenshaltung absolut notwendigen Gütern gehören. Armut kann ökonomisch definiert werden: Als arm gelten dann Haushalte, die im Vergleich zu anderen ungenügend mit finanziellen Mitteln ausgestattet sind. Wie der Haushalt seine Mittel einsetzt, liegt in seiner eigenen Verantwortung. In diesem Konzept wird Armut mit Einkommensarmut des Haushaltes gleichgesetzt. Armut soziokulturell zu definieren heisst, zusätzlich zur reinen Einkommensarmut auch andere zentrale Lebensbereiche zu berücksichtigen. Die wichtigsten sind Arbeit, Bildung, Wohnen, Gesundheit, soziale Kontakte und Freizeit. Eine kranke, arbeitsunfähige und einsame Person kann genauso als arm bezeichnet werden, wie jemand, der mangels finanzieller Ressourcen in einem Wohnwagen haust. So wird die Armutsproblematik am treffendsten erfasst.
Bedarfsleistungen
Bedarfsleistungen
Bedarfsleistungen sind Leistungen des Sozialstaats, die nur dann ausbezahlt werden, wenn ein konkreter Bedarf besteht. Sie setzen eine individuelle Bedarfsabklärung voraus und müssen in der Regel schriftlich und unter Offenlegung der persönlichen Situation beantragt werden. Neben den Ergänzungsleistungen ist die Sozialhilfe das prominenteste nach dem Bedarfsprinzip organisierte sozialstaatliche Sicherungsinstrument. Es wird oft auch Fürsorgeprinzip genannt. Sozialhilfe wird nur in einer individuellen, aktuellen und konkreten Notsituation ausgerichtet und nur dann, wenn tatsächlich ein wirtschaftlicher Bedarf zur Deckung des Existenzminimums besteht.
Caritas-Markt
Caritas-Markt
Im Caritas-Markt können Menschen mit minimalem Einkommen Lebensmittel und Hygieneartikel zu Tiefstpreisen einkaufen. 40 Prozent beträgt durchschnittlich die Einsparung, oft noch mehr. Durch diese Einsparungen erhalten Armutsbetroffene mehr finanziellen Spielraum. Es gibt in der Schweiz 18 Caritas-Märkte, die alle ein breites und konstantes Sortiment anbieten. Die Läden befinden sich in: Basel, Bern, Luzern, St. Gallen, Thun, Weinfelden, Winterthur, Genf, Genf Luserna, Lausanne, Yverdon, Morges, Renens, Vevey, Chur, Zürich, Olten und La Chaux-de-Fonds. Weitere Standorte sind geplant.
Demographischer Wandel
Demographischer Wandel
Der demographische Wandel wird vielfach mit der steigenden Zahl von älteren und vor allem hoch betagten Menschen in Verbindung gebracht. Tatsächlich stehen wir dank einer immer noch zunehmenden Lebenserwartung im Übergang von einer Drei- zu einer Vier- oder gar Fünfgenerationengesellschaft. Allerdings ist dieser demographische Wandel ebenso sehr durch eine sinkende Zahl von Erwerbstätigen und Kindern geprägt. Die schleichende Abkehr von der klassischen Alterspyramide kann darum seit geraumer Zeit verfolgt werden. Dieser Wandel prägt das Leben jedes einzelnen Menschen. Je nach Situation führt das für viele zu einem Verlust an Sicherheit und Geborgenheit durch soziale Ausgrenzung, materielle Verarmung und wertbezogene Verunsicherung.
Eigenverantwortung, Einkommen, Ergänzungsleistungen, Existenzminimum
Eigenverantwortung
Die Verantwortung für das persönliche Wohlergehen liegt primär und im Rahmen des Möglichen in der Verantwortung des Einzelnen., Der den Sozialzielen gewidmete Artikel 41, Absatz 1 der Bundesverfassung hält die Priorität der Eigenverantwortung ausdrücklich fest. Die Erwerbsarbeit ist der Schlüssel zur Eigenverantwortung. Nur, nicht alle Menschen haben den gleichen Zugang zur Erwerbsarbeit und somit zur Wahrung ihrer Eigenverantwortung. Zudem wird die Erwerbsarbeit von verschiedenen Risiken bedroht. Vom Arbeitsmarkt ausgeschlossene Menschen sind auf die Solidarität anderer angewiesen.
Einkommen
Das verfügbare Einkommen ist das Einkommen, das einem Haushalt Ende des Monats nach Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen zur Verfügung steht. Zieht man davon noch die Fixkosten ab, erhält man das kurzfristig frei verfügbare Einkommen. Das verfügbare Einkommen beträgt durchschnittlich etwa drei Viertel des Bruttoeinkommens, das kurzfristig frei verfügbare rund die Hälfte.
Ergänzungsleistungen
Am 1.1.1966 wurden die Ergänzungsleistungen eingeführt. Sie werden dann ausbezahlt, wenn die AHV- oder IV-Renten zur Deckung der Lebenskosten nicht ausreichen. Af diese bedarfsabhängigen Leistungen besteht ein rechtlicher Anspruch. Die Leistungen müssen schriftlich und unter Offenlegung der finanziellen Situation des Haushalts beantragt werden. Die Höhe der jährlichen Ergänzungsleistungen wird aus der Differenz zwischen den vom Gesetz anerkannten Ausgaben und den anrechenbaren Einnahmen errechnet. Als Einkommen gelten alle Renteneinkommen und Versicherungsleistungen, Einkünfte aus Vermöge, der Eigenmietwert selbst bewohnter Liegenschaften, ein Teil des Erwerbseinkommens sowie das Vermögen, das bei Alleinstehenden 25'000 Franken und bei Paaren 40'000 Franken übersteigt. Die Höhe der Ergänzungsleistungen ist stark durch die Wohnsituation bestimmt. Daneben fällt auf, dass die Leistungen in Ergänzung zu IV systematisch höher ausfallen als jene der AHV.
Existenzminimum
Mit dem Ziel, die globale Armut zu messen, hat die Weltbank ein absolutes Existenzminimum ausgearbeitet, welches auf ihrer absoluten Armutsdefinition basiert. So gelten alle Menschen als arm, die von weniger als zwei Dollar am Tag leben müssen. Das sind rund 2,7 Milliarden Menschen. Setzt man die Grenze bei einem Dollar an, lebten im Jahr 2001 1,1 Milliarden Menschen in absoluter Armut. Dieser Durchschnittswert ist nicht für alle Länder gleichermassen ausschlaggebend. In der Schweiz kann niemand von einem Dollar leben, bereits ein Brot kostet mehr. Der finanzielle Bedarf hängt neben dem Preisniveau auch vom Ausmass der Subsistenzwirtschaft ab. Ein kleiner Gemüsegarten kann den finanziellen Bedarf für Nahrungsmittel reduzieren. Ebenso haben klimatische Bedingungen einen Einfluss auf den Ressourcenbedarf. In kalten Gegenden fallen zum Beispiel zusätzliche Ausgaben für warme Kleider, Heizmaterial und Isolation an.
Sowohl die EU wie auch die OECD gehen bei der Festlegung ihrer Armutsgrenzen vom medianen verfügbaren Äquivalenzeinkommen einer Person aus. In der Schweiz lag das mediane verfügbare Äquivalenzeinkommen eines Haushalts im Jahr 2002 bei 3737 Franken, das heisst, die eine Hälfte der Haushalte hatte mehr, die andere weniger. Setzt man die Armutsgrenze bei 50% dieses Betrags an, liegen die berechneten Armutsgrenzen in der Schweiz im Jahr 2002 bei 1869 Franken für eine Person, 2803 Franken für zwei Personen, 3363 Franken für zwei Personen und ein Kind unter 14 Jahren, 3737 Franken für zwei Personen und ein Kind über 14 Jahren, 4298 Franken für zwei Personen und je ein Kind über und unter 14 Jahren. Doch hat die Politik in der Schweiz bisher noch keine Armutsgrenze definiert.
Zahlen zu den verfügbaren Einkommen der Haushalte in der Schweiz werden vom Bundesamt für Statistik nur mit beträchtlicher zeitlicher Verzögerung veröffentlicht. Aktuell liegen Werte für das Jahr 2007 vor. Im Durchschnitt haben die privaten Haushalte in diesem Jahr von der guten wirtschaftlichen Entwicklung profitiert. Der Mittelwert bei den verfügbaren Einkommen der Privathaushalte beträgt 2007 6275 Franken, was einer Zunahme von rund 5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Dies ist vor allem auf einen Anstieg der Arbeitseinkommen um rund 330 Franken zurückzuführen.
Der überraschend hohe Wert ist erklärungsbedürftig. Zum ersten gibt er das gesamte Einkommen der Haushalte wieder. 2007 leben in 38 Prozent aller erfassten Haushalte mehr als eine erwerbstätige Person. Zudem werden alle Einkommen erfasst. Neben den Erwerbseinkommen werden zum zweiten auch alle Renten aus der Alters- und Invalidenversicherung, alle Vermögenseinkünfte, Dividenden und weitere Kapitalerträge sowie alle Einnahmen aus einer Vermietung, und schliesslich sogar Naturalienbezüge in das verfügbare Einkommen der Haushalte eingerechnet. Zum dritten handelt es sich hier um einen Durchschnittswert, der erheblich durch hohe Einkommenswerte weniger Haushalte verzerrt wird (obwohl auch hier schon die Extremwerte aus der statistischen Berechnung entfernt sind). 2007 haben trotzdem 58 Prozent aller Privathaushalte ein verfügbares Einkommen, das unter dem ausgewiesenen Mittelwert liegt. Der Medianwert beim verfügbaren Einkommen, also jener Wert, bei dem die Hälfte der Beobachtungen darunter, die andere Hälfte darüber liegt, ist deutlich tiefer. Das mediane verfügbare Haushaltseinkommen liegt 2007 bei 5543 Franken und die Streuung um diesen Wert ist markant. So beträgt das verfügbare Einkommen der ärmsten 20 Prozent der Privathaushalte im Durchschnitt nur 3223 Franken, während das verfügbare Einkommen der Haushalte aus dem 4. Quintil (40- 20 Prozent reichsten) sich auf 8816 Franken beläuft. Die Differenz zwischen den Werten des ersten und vierten Quintils nimmt von 2006 zu 2007 um 360 Franken oder rund 7 Prozent zu. Ein klarer Hinweis, dass im wirtschaftlichen Aufschwung der letzten Jahre die Einkommensverteilung ungleicher geworden ist. Die offizielle Statistik weist übrigens den Wert für das 5. Quintil nicht aus. Warum wohl nicht?
Die gestiegenen Einkommen werden durch höhere obligatorische Ausgaben im Umfang von rund 180 Franken geschmälert. Darunter fallen die Sozialabzüge und die Steuern, deren Höhe direkt an das Erwerbseinkommen gekoppelt ist, sowie die Ausgaben für die Krankenkassenprämien der Grundversicherung. Da die Steigerung bei den Einkommen höher ausfällt als bei den obligatorischen Ausgaben, resultiert daraus ein Nettozuwachs des verfügbaren Einkommens. Dieser Einkommenszuwachs ist bei allen Einkommensklassen feststellbar. Allerdings fällt er bei den höheren Einkommensklassen deutlich stärker an.
Familienzulagen
Familienzulagen
Es gibt kantonal geregelten Familienzulagen, die in den meisten Fällen Kinderzulagen beinhalten. 2007 wurden dadurch 5,1 Milliarden Franken umverteilt. Die Finanzierung erfolgt ausschliesslich über Arbeitgeberbeiträge, in der Regel zwischen 1.0% und 4.2% der Lohnsumme und Zinsen. Die Leistungen werden zusammen mit dem Lohn vom Arbeitgeber ausbezahlt. Dieser erhält die Beiträge von der Ausgleichskasse zurück. Familienzulagen sind meist nicht bedarfsabhängig, da die Auszahlung unabhängig von der finanziellen Situation der Eltern erfolgt. Der Anspruch hängt aber meist vom Anstellungsverhältnis der Eltern ab. Heute wird noch nicht generell für jedes Kind eine Zulage ausgerichtet. Anspruchsberechtigt sind Eltern bis zum 16 . Lebensjahr des Kindes. Für Kinder in der Ausbildung wird im Normalfall bis längstens zum 25. Altersjahr ausgerichtet.
Grundbedarf
Grundbedarf
Das Betreibungsamt hilft den Gläubigern, ihre ausstehenden Forderungen einzutreiben. Um den Schuldner jedoch davor zu bewahren, im Falle einer Pfändung Not zu erleiden, setzt das Betreibungsrecht einen Notbedarf fest. Dabei handelt es sich um unpfändbares, garantiertes Existenzminimum gemäss Art. 93 des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes. Die Bemessung der Höhe des Notbedarfs liegt in kantonaler Kompetenz, jedoch wenden die meisten Kantone Richtlinien von der Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten an. Diese setzen den monatlichen Grundbedarf für die allgemeinen Lebenshaltungskosten wie folgt an: 1100 Franken für allein stehende und allein lebende Schuldner und Schuldnerinnen, 1250 für Alleinerziehende mit Unterstützungspflichten, 1550 Franken für Ehepaare oder zwei andere Erwachsene, die eine dauernde Hausgemeinschaft bilden, 250 Franken für jedes Kind im Alter von bis zu sechs Jahren, 350 Franken für jedes Kind zwischen sechs und zwölf Jahren und 500 Franken für jedes Kind ab zwölf Jahren. Wohnkosten, Sozialversicherungs- und Krankenkassenbeiträge sind nicht eingerechnet und müssen separat dazugezählt werden.
Haushalt
Haushalt
In der Sozialhilfe gilt der Haushalt als Referenzgrösse und nicht das Individuum. Gingen die Armutsdefinitionen von Einzelpersonen aus, würden (fast) alle Nichterwerbspersonen als arm gelten. Kinder, Familienpersonen und Studierende gehören zu dieser Kategorie. Auch wenn sie kein eigenes Erwerbseinkommen aufweisen, sind sie nicht automatisch arm. (Privat-)Haushalte werden zunächst in Einpersonen- oder Mehrpersonenhaushalte unterteilt, Mehrpersonenhaushalte wiederum in Familien- und Nichtfamilienhaushalte. Als Familien gelten gemäss Bundesverfassung alle „Gemeinschaften von Erwachsenen und Kindern“.
Integration, Invalidenversicherung
Integration
Der staatlichen Sozialhilfe liegt ein Integrationskonzept zugrunde, das die Integration auf zwei verschiedenen Achsen misst: die berufliche und die soziale. Auf beiden Achsen kann man mehr oder weniger integriert sein, wobei zwischen beiden Achsen ein Wirkungszusammenhang besteht. Integration wird grundsätzlich als einseitige Förderung der Sozialhilfebeziehenden ausgelegt. Gesellschaftliche Veränderungen zur Förderung der Integration werden nicht in Betracht gezogen..
Über die Definition der beruflichen Integration scheint Konsens zu herrschen. Es geht darum, die Betroffenen wieder in den ersten, den normalen und freien Arbeitsmarkt zu integrieren, der nach dem Prinzip von Angebot und Nachfrage funktioniert. Soziale Integration wird nicht immer einheitlich definiert. Im Mittelpunkt stehen die Förderung der sozialen Kontakte zu den Mitmenschen und die Bekämpfung der sozialen Isolation. Ziel ist die Integration in den zweiten, auch ergänzenden oder komplementären Arbeitsmarkt, der längerfristige Arbeiten in geschütztem Rahmen und meist in Nischenbereichen ermöglicht. In diesen Programmen steht die (Re-) Sozialisierung im Vordergrund und nicht die Arbeitsleistung.
Invalidenversicherung
Die Invalidenversicherung IV trat 1960 in Kraft. Invalidität ist definiert als „voraussichtlich bleibende oder längere Zeit dauernde ganze oder teilweise Erwerbsunfähigkeit“. Es handelt sich also um einen Gesundheitsschaden, egal ob als Folge eines Geburtsgebrechens, einer Krankheit oder eines Unfalls, der sich langfristig auf die Arbeitsfähigkeit auswirkt. Die IV misst dem Motto „Eingliederung vor Rente“ eine wichtige Bedeutung zu. Es soll zunächst versucht werden, mit gezielten Eingliederungsmassnahmen die grösstmögliche Unabhängigkeit der betroffenen Personen zu erreichen. Neben medizinischen Massnahmen sieht das Gesetz Schuldungs- und Umschulungsmassnahmen, die Abgabe von Hilfsmitteln oder spezifische Arbeitsvermittlung vor.
Kapital, Kinderkosten
Kapital
In der Soziologie werden Ressourcen unterschieden, die an Kinder vererbt, an Nachkommen weitergegeben werden können: Ökonomisches, kulturelles, soziales und symbolisches Kapital. Die offensichtlichsten Kapitalien sind die finanziellen und materiellen. Das Gesetz bestimmt über die Modalitäten der Vererbung an die Nachkommen. Auch Schulden können (teilweise) vererbt werden. Kulturelles Kapital kann in verschiedenen Formen weitergereicht werden, zum Beispiel als Bücher oder Kunstwerke. Es kann sich auch um immaterielle kulturelle Fähigkeiten handeln, die durch gute Bildung und Erziehung weitergegeben werden. Dieses Kapital bildet die Basis für den beruflichen und sozialen Erfolg einer Person. Das soziale Kapital ist das Netz mehr oder weniger institutionalisierter Beziehungen. Es ist das gegenseitige Kennen und Anerkennen, die Zugehörigkeit zu einer Gruppe. Wer bereits vom Elternhaus aus über ein gutes solches Netz verfügt, hat viele Vorteile bei der beruflichen Positionierung. Symbolisches Kapital besteht aus Anerkennung, Ruf, Ehre, Glaubwürdigkeit und Ähnlichem. Die Art, wie eine Person Dinge verrichtet. Sich bewegt oder sich ausdrückt, zeigt automatisch und meist ohne das Bewusstsein der Person, in welchem sozialen Umfeld sie sich bewegt, wo sie hingehört und woher sie kommt.
Kinderkosten
Elternschaft bedeutet neben Freude und Erfüllung auch grosse, zusätzliche Verantwortung und erhebliche finanzielle Mehrbelastung. Die Familienplanung wird folglich stark von Karrieren- und Freizeitwünschen sowie von ökonomischen Überlegungen beeinflusst. Haushalte mit Kindern haben weniger Einkommen zur Verfügung und sind gleichzeitig mit höheren Ausgaben konfrontiert. Die Mehrausgaben, die so genannten direkten Kinderkoste, lassen sich anhand von zusätzlichen Haushaltsausgaben errechnen. Zentrale Posten sind die zusätzlichen Wohnkosten, Mehrausgaben für Essen, Kleidung, Versicherung und anfallende Schulungskosten. Neben den direkten und offensichtlichen Kosten müssen aber auch die deutlich höher ausfallenden indirekten Kosten, die so genannten Opportunitätskosten zwischen einem Leben mit und ohne Kinder mit einberechnet werden. Das Einkommen der betreuenden Person – in den meisten Fällen die Frau – fällt weg oder wird zumindest stark eingeschränkt. Je höher die Qualifikation des betreuenden Elternteils, desto ausgeprägter sind die Mindereinnahmen des Haushalts. Je tiefer das Einkommen eines Haushalts, desto grösser die Gefahr, bei der Geburt eines Kindes (vorübergehend) in Armut zu geraten. Kinder sind ein Armutsrisiko.
Im aktuellen Statistischen Bericht zu den Familien in der Schweiz werden diese Kosten neu ausgewiesen. Die direkten Kosten eines Kindes belaufen sich bei Alleinerziehenden auf rund 1100 Franken, in einer Familie auf rund 820 Franken. Die indirekten Kosten liegen je nach Familientyp zwischen 300 und 1000 Franken.
Lebenszyklus
Lebenszyklus
Die Theorie der Armut im Lebenszyklus geht auf Untersuchungen der englischen Arbeiterklasse Ende des 19. Jahrhunderts zurück. Man stellte fest, dass das Armutsrisiko in bestimmten Phasen des Lebens am grössten ist. Es handelt sich um Zeitabschnitte, in welchen die Erwerbstätigkeit des Haushalts eingeschränkt ist, zum Beispiel bei der Geburt eines Kindes oder dem hohen Alter eines Haushaltsmitglieds oder um Phasen, in denen zusätzliche Ressourcen nötig sind, wie bei der Gründung eines Haushalts. Diese kritischen Momente existieren grundsätzlich für alle Menschen, nur ist der Handlungsspielraum minderbemittelter Haushalte kleiner. Diese Theorie muss erweitert werden durch neure kritische Übergangsmomente wie jener von der Schule in die Lehre und von der Lehre ins Berufsleben. Auch eine Scheidung ist eine immer häufiger auftretende kritische Phase.
Median, Menschenwürde
Median
Der Median (oder Zentralwert) bezeichnet eine Grenze zwischen zwei Hälften. Das heisst die eine Hälfte liegt über dieser Grenze, die andere darunter. In der Statistik halbiert der Median eine Verteilung. Gegenüber dem arithmetischen Mittel, auch Durchschnitt genannt, hat der Median den Vorteil, gegenüber extrem abweichenden Werten robuster zu sein. Das bedeutet in der Armutsthematik, dass vereinzelte sehr hohe Einkommen nicht allzu fest ins Gewicht fallen.
Menschenwürde
Artikel 12 der Bundesverfassung garantiert jedem Menschen in der Schweiz, der sich in einer Notlage befindet und sich nicht selbst helfen kann, „Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind“. Dieses Recht ist einklagbar und gilt auch bei eigenem Verschulden der Notlage. Es ist aber unklar, ob der Artikel nur das absolut notwendige Existenzminimum garantiert oder was der Begriff des menschenwürdigen Daseins darüber hinaus bedeutet. Ein Bundesgerichtentscheid definiert, dass darunter die zum Überleben unerlässlichen Mittel in Form von Nahrung, Obdach und medizinischer Grundversorgung zu verstehen sind. Daraus folgt, dass der ausdrückliche Bezug zum menschenwürdigen Dasein mehr verlangt als die Sicherung des nackten Überlebens. Was genau, darüber herrscht jedoch keine Einigkeit.
Nichtbezugsquote
Nichtbezugsquote
Das Total aller armen Menschen in der Schweiz besteht aus der Summe der erfassten Armen und der verdeckten Armen. Setzt man die Zahl der Menschen, welche theoretisch Anrecht auf Sozialhilfe hätten, dieses jedoch nicht nutzen, in Beziehung zum Total der Armen, so ergibt sich die Nichtbezugsquote oder Dunkelziffer der Armut. Das Phänomen des Nichtbezugs besteht nicht nur in der Sozialhilfe. Auch andere Bedarfsleistungen werden nicht von allen berechtigten Personen in Anspruch genommen. Über die Gründe des Nichtbezugs ist wenig bekannt. Die Hemmschwelle, Hilfe von offizieller Seite zu beziehen, ist relativ hoch. Besonders in ländlichen Regionen, wo jeder jeden kennt, ist die stigmatisierende Wirkung von Bedarfsleistungen nach wie vor stark spürbar. Viele der Betroffenen hoffen, dass es sich in ihrem Fall um eine vorübergehende Notlage handelt, welche selbst gemeistert werden kann. Weiter halten der administrative Aufwand und die mit der Bedürfnisprüfung verbundene Befragung zur persönlichen Situation einige Menschen vom Gang zum Sozialamt ab. Die Angst davor, dass die Verwandten zur Unterstützung verpflichtet würden, hängt damit zusammen. Schliesslich sind die teilweise sehr geringen materiellen und finanziellen Ansprüche ein Grund für den Nichtbezug. (S. 40) Für viele Migrantinnen und Migranten ist auch die Angst vor einer Ausweisung ein wichtiger Grund, nicht zum Sozialamt zu gehen.
Obdachlosigkeit
Obdachlosigkeit
So klar und bekannt der Begriff Obdachlosigkeit scheint, so wenig ist er wirklich definiert. Sind Obdachlose all jene, die kein Dach über dem Kopf haben? Wenn ja, gibt es die Obdachlosigkeit in der Schweiz, abgesehen von einigen überzeugten Individuen, nicht, Gelten als obdachlos all jene, die keinen festen Wohnsitz haben? Auch da muss weiter nuanciert werden. Die Wohn- und Obdachlosenhilfe Zürich schafft mit ihren Begriffsbestimmungen etwas Ordnung: Unter dem Oberbegriff der akuten Wohnproblematik wird unterschieden zwischen dem Wohnungsnotfall, der Wohnungslosigkeit, der kommunalen Obdachlosigkeit und der offenen Obdachlosigkeit. Ein Wohnungsnotfall liegt vor, wenn ein Haushalt unmittelbar von einem Wohnungsverlust betroffen ist, „eskalierenden Konflikten mit Mitbewohnern oder Nachbarn ausgesetzt ist, unfreiwillig in unsicheren, überbelegten, baulich und hygienisch unzulänglichen Wohnungen leben müssen oder über zu wenig Mittel und Hilfen verfügen, um ihre Wohnungsversorgung angemessen und auf Dauer sicherzustellen.“ Unter Wohnungslosigkeit wird der tatsächliche Verlust der Wohnung verstanden, der dazu führt, dass betroffene Personen selbst zahlend in Billigpensionen, Frauenhäusern oder bei Verwandten und Bekannten vorübergehend Unterschlupf suchen. Als kommunale Obdachlose werden jene Wohnungslose bezeichnet, die in kommunalen Notunterkünften Unterschlupf suchen. Wohnungslose Personen, welche ohne jede Unterkunft sind und keinen festen Schlafplatz haben, werden als offene Obdachlose bezeichnet.
Prekäre Arbeit
Prekäre Arbeit
Working Poor wie auch Tieflohnempfangende arbeiten oft in prekären Arbeitsverhältnissen. Arbeitsverhältnisse sind dann prekär, wenn sie den Betroffenen keine soziale Sicherheit und keine Perspektiven auf Kontinuität bieten können. Dazu gehören: Instabilität des Arbeitsplatzes: Der Verlust des Arbeitsplatzes ist dauernd möglich. Unsicherheit: Arbeitnehmende haben keine Kontrolle über das Arbeitsverhältnis und können dessen Gestaltung nicht beeinflussen. Fehlender rechtlicher Schutz wie zum Beispiel in Kollektivarbeitsverträgen vorgesehen. Ökonomische Verletzlichkeit: Der Lohn reicht nicht zur Existenzsicherung. Soziale Verletzlichkeit: Massnahmen zur Vorbeugung sozialer Ausgrenzung fehlen. Viele der so genannt flexiblen Arbeitsverhältnisse gelten demnach als prekär. Konkret handelt es sich um zeitlich begrenzte Arbeitsverhältnisse wie befristete Arbeitsverträge, Temporärjobs, Arbeit auf Abruf, Aushilfe, um reduzierte Pensen wie Minimalarbeit, Kurzarbeit und Unterbeschäftigung, um Solo-Selbständigkeit sowie und irreguläre Arbeitsverhältnisse ohne Arbeitsvertrag, ohne Bewilligung und ohne gültigen Aufenthaltsstatus.
SKOS-Richtlinien, Solidarität, Sozialfirma, Sozialer Friede, Soziale Mobilität, Soziale Sicherheit, Sozialhilfe, Sozialstaat
SKOS-Richtlinien
Die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe SKOS bestimmen die wohl wichtigste Armutsgrenze der Schweiz. Ihr Ziel ist es, die Sozialhilfe in der Schweiz zu vereinheitlichen. Bei den Richtlinien handelt es sich um unverbindliche Empfehlungen zuhanden der Sozialhilfeorgane der Kantone und Gemeinden, der Organisationen der privaten Sozialhilfe sowie der Bundesstellen, die sich mit Sozialhilfe befassen. Das Existenzminimum gemäss SKOS-Richtlinien soll einerseits die materielle Existenz sichern und andererseits die soziale und berufliche Integration fördern. Die materielle Grundsicherung deckt sich aus einem minimalen Betrag zur Deckung des Grundbedarfs, den (ortsüblichen) Wohnkosten inkl. Nebenkosten sowie der medizinischen Grundversorgung, wie Krankenkassenprämien plus Franchisen und Selbstbehalt. Die Sozialhilfeleistungen sind in der Regel von der Steuer befreit.
Solidarität
Solidarität bedeutet Zusammengehörigkeit, Verbundenheit. Wer solidarisch handelt, tut dies mit einem Gefühl der Verbundenheit und der Möglichkeit auf Gegenseitigkeit. Solidarisch Handeln setzt vollständiges Respektieren des Anderen voraus. „Behandle deinen Nächsten wie dich selbst“ trifft somit eher zu als „Die Starken helfen den Schwachen.“ Solidarität hat verschiedene Formen. Im Rahmen der Sozialversicherungen spricht man von der „grossen Solidarität“. Diese ist institutionalisiert, obligatorisch und orientiert sich grundsätzlich am Erwerbseinkommen. Die AHV beispielsweise beruht auf der Solidarität zwischen den Generationen. Die Altersrenten werden aus den Beiträgen der aktiven Bevölkerung bezahlt. Letztere vertrauen darauf, dass es ihnen die nachfolgende Generation gleichtun wird. Die Solidarität im Rahmen der AHV geht noch weiter: Besserverdienende unterstützen schlechter gestellte Versicherte, erwerbstätige unterstützen durch die Erziehungsgutschriften die Kinderbetreuenden, und dank dem Splitting unterstützen sich Ehegatten gegenseitig. Diese „grosse“ Solidarität der Gesellschaft wird im Idealfall durch viele „kleine“ Solidaritäten von Familie, Freunden und Bekannten ergänzt.
Sozialfirma
Nach der Definition der ASSOF (Arbeitsgemeinschaft Schweizer Sozialfirmen) sind Sozialfirmen Unternehmen, welche gleichzeitig zwei Unternehmensziele verfolgen: Ein grosser Teil ihrer Angestellten sind Personen mit Behinderung oder Benachteiligung auf dem Arbeitsmarkt, welchen durch die Zusammenarbeit mit voll arbeitsmarktfähigen KollegInnen eine echte Integrationschance geboten wird. Gleichzeitig arbeitet die Firma nach wirtschaftlichen Geboten und strebt Gewinne an, welche sie aber nicht ausschüttet, sondern wieder ins Unternehmen re-investiert. Alle Angestellten haben einen nicht im Voraus befristeten Arbeitsvertrag und Anrecht auf einen Lohn nach orts- und branchenüblichen Ansätzen. Um wettbewerbsfähig zu sein, ist die Sozialfirma auf einen finanziellen Ausgleich der verminderten Leistungsfähigkeit der Angestellten und der höheren Personalaufwände angewiesen. Dieser Nachteilsausgleich durch die öffentliche Hand soll nach der Aufbauphase höchstens 50% der Einnahmen der Sozialfirma ausmachen, die andere Hälfte muss sie durch den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen am Markt erwirtschaften.
Sozialer Friede
Der soziale Friede ist eng an die wirtschaftliche Entwicklung gekoppelt. Wirtschaftlicher Aufschwung und Prosperität erhöhen den sozialen Frieden im Sozialstaat durch verminderte Arbeitslosigkeit, besseren Verdienst und dadurch, dass Ressourcen zur Verteilung und Umverteilung zur Verfügung stehen. Ein weiteres wichtiges Element des sozialen Friedens ist eine funktionierende Sozialpartnerschaft zwischen Arbeitnehmern, repräsentiert durch die Gewerkschaften, und Arbeitgebern, zwischen Arbeit und Kapital.
Soziale Mobilität
Die intergenerationelle soziale Mobilität meint die Chancen eines Kindes zum Aufstieg in eine höhere soziale Schicht als dessen Eltern und die Risiken eines solchen Abstiegs. Verschiedene neue Studien analysieren die Auswirkungen der beiden Hauptindikatoren für soziale Schicht: Bildung und berufliche Stellung. Generell gilt: Je besser die Bildung der Eltern, desto besser die Bildung der Kinder. Kinder von Eltern mit tertiärem Bildungsabschluss begeben sich mit einer Wahrscheinlichkeit von zwei Dritteln ebenfalls auf akademische Wege. Nur gerade 7,5% der Schweizer Kinder aus bildungsfernem Elternhaus geniessen selbst eine höhere Ausbildung . Echte Chancengleichheit würde voraussetzen, dass Kinder der unteren Schichten grössere Aufstiegschancen haben als Kinder von mittleren und oberen Schichten, um so ihre benachteiligten Ausgangslage zu kompensieren und den Rückstand aufzuholen. Dem ist nicht so.
Soziale Sicherheit
Das Netz der sozialen Sicherheit besteht aus staatlichen Sozialversicherungen, kantonalen Sozialtransfersund kommunaler Sozialhilfe. Die erste Sicherungsstufe sind die Sozialversicherungen. Die alle schützen die Bevölkerung oder zumindest Teile davon, gegen spezifisch, gesellschaftlich anerkannte soziale Risiken. Die zweite Stufe bilden die kantonalen Sozialtransfers. Diese können nicht mehr einem Risiko zugeordnet werden, sondern sie schützen bestimmte Bevölkerungsgruppen vor zu tiefem Einkommen. Das letzte Netz der sozialen Sicherheit ist die in den meisten Fällen kommunal organisierte Sozialhilfe.
Sozialhilfe
Die Sozialhilfe ist als letztes Auffangnetz im System der sozialen Sicherheit konzipiert. Dieses Netz kommt dann zum Tragen, wenn weder die Sozialversicherungen noch die kantonalen Bedarfsleistungen eine individuelle Notlage verhindern respektive deren Konsequenzen mildern konnten. Die Sozialhilfe soll eine vorübergehende Hilfe bei individuellen Notlagen sein. Immer mehr Menschen sind aber auf eine dauerhafte Unterstützung durch die Sozialhilfe angeiwesen. Bereits ist die Rede von Sozialhilferenten.
Wer in Not gerät, kann Sozialhilfe je nach Organisation beim Sozialamt, der Gemeindeverwaltung oder der Sozialbehörde beantragen. In grösseren Gemeinden mit professionalisiertem Sozialdienst wird das Sozialamt angefragt. Dieses beauftragt den Sozialdienst mit der Abklärung der Bedürftigkeit. Der Antrag muss schliesslich von den Sozialbehörden genehmigt werden. Ausbezahlt und vollzogen werden die Leistungen wiederum von der Stelle, bei welcher der Antrag eingegangen ist. Die individuellen Leistungen der Sozialhilfe bestehen aus wirtschaftlicher und persönlicher Hilfe. Die wirtschaftliche Hilfe kann die Form von Geldleistungen, Sachleistungen oder Kostengutsprachen annehmen. Die materielle Grundsicherung kann nur unter ganz speziellen Bedingungen verweigert oder gekürzt werden. Die SKOS-Richtlinien bieten Hilfe zur Bestimmung und Höhe des Bedarfs. Daneben ist die persönliche Beratung und Betreuung der Sozialhilfebeziehenden ein wichtiges Element zur Förderung der beruflichen und sozialen Eigenständigkeit und (Re-)Integration.
Sozialstaat
Der erste Schritt in der Geschichte der Staatenbildung war die Schaffung des Polizeistaates. Dieser schützte Leben und Eigentum der Bürger. In einem nächsten Schritt, mit der Verankerung des Rechtsstaats, wurden die Bürger dank verfassungsmässigen Rechten vor Willkür geschützt. Heute kümmert sich der Sozialstaat um das Wohl der Bürgerinnen und Bürger. Ein Sozialstaat zeichnet sich durch eine gezielte Sozialpolitik aus. Diese regelt und beeinflusst die Verhältnisse unter den Menschen sowie zwischen ihnen und dem Staat. Durch sie sollen Armut sowie Gegensätze und Spannungen innerhalb der Gesellschaft gemildert und beseitigt werden. In erster Linie sind der Staat, die Kantone und die Gemeinden für die Sozialpolitik verantwortlich. Aber auch andere private und öffentlich-rechtliche Institutionen wie Kirchen und Gewerkschaften spielen eine wichtige Rolle.
Tieflohn
Tieflohn
Nicht alle, die wenig verdienen, sind Working Poor und somit per Definition arm. Die so genannten Tieflohnempfängerinnen und –empfänger erzielen bei vollem Erwerbsumfang ein Einkommen unter einer bestimmten Schwelle. Als Folge der Kampagne des Schweizer Gewerkschaftsbunds „Keine Löhne unter 3000 Franken netto“ besteht eine zwar inoffizielle, aber allgemein akzeptierte Schwelle.
Doch die Lohnhöhe alleine sagt noch nichts aus, ob ein Haushalt arm ist oder nicht. Es kommt immer darauf an, wie viele Personen von diesem Lohn leben müssen. Ein Alleinstehender kann mit einem Einkommen von 2800 Franken durchaus über die Runden kommen. Für die Kollegin, welche allein ein Kind aufzieht, reicht dieser Lohn jedoch nicht aus. Ihre Ausgaben übersteigen ihre Einnahmen, also ist sie arm. Rund die Hälfte der Working Poor sind Tieflohnbeziehende. Tiefe Löhne sind vor allem in folgenden Wirtschaftszweigen verbreitet: Persönliche Dienstleistungen, Gastgewerbe, Herstellung von Bekleidung sowie Detailhandel.
Unfallversicherung
Unfallversicherung
Die 1984 in Kraft getretene obligatorische Unfallversicherung ist eine „Personenversicherung, welche sich mit den wirtschaftlichen Folgen von Berufsunfällen, Nichtberufsunfällen und Berufskrankheiten befasst. Mit ihren Leistungen hilft sie, den Schaden wieder gut zu machen, der bezüglich Gesundheit und Erwerbstätigkeit entsteht, wenn die Versicherten verunfallen oder beruflich erkranken.“ Alle Angestellten in der Schweiz sind durch ihren Arbeitgeber obligatorisch gegen Betriebsunfälle und Betriebskrankheiten versichert. Wer mindestens acht Stunden pro Woche in einem Betrieb arbeitet, ist zusätzlich gegen Nichtbetriebsunfälle, also Unfälle, die sich zu Hause oder in der Freizeit ergeben, versichert.
Working Poor
Working Poor
In der Schweiz gibt es immer mehr Menschen, die trotz Erwerbsarbeit arm sind. Diese Menschen werden Working Poor genannt. Es sind „Haushalte, die trotz einer kumulierten Erwerbstätigkeit von mindestens 90% kein Einkommen erreichen, das über der von der SKOS definierten Armutsgrenze liegt.“ Diese Definition bezieht sich auf die Einheit eines Haushaltes und nicht ausschliesslich auf die erwerbstätige Person. Im Durchschnitt bestand 2008 ein Privathaushalt in der Schweiz auf 2,2 Mitgliedern. Das Haushaltseinkommen setzt sich aus der Summe aller Einkommen seiner Mitglieder zusammen.
Zwangsausgaben, Zumutbarkeit
Zwangsausgaben
Das Einkommen eines Schweizer Haushalts besteht 2007 im Durchschnitt zu knapp rund 75% aus Erwerbseinkommen und zu einem Fünftel aus Sozialleistungen. Die restlichen 5% stammen aus Vermögenseinkünften. Dabei besteht das Einkommen von Haushalten im Erwerbsprozess zu knapp 90% aus Erwerbseinkommen, jenes eines Rentnerhaushalts zu knapp 80% aus Sozialleistungen. Zwangsausgaben verschlingen mehr als ein Viertel dieses Bruttoeinkommens, das heisst Steuern (12%) und Sozialversicherungsbeiträge (15%). Knapp drei Viertel des Einkommens sind somit frei verfügbar, gut die Hälfte kurzfristig, ein Viertel ist für monatliche Wohn- und Versicherungskosten reserviert.
Zumutbarkeit
Um bei Verlust der Arbeit Arbeitslosenentschädigung zu erlangen, wird die Vermittlungsfähigkeit einer Person geprüft. Als vermittlungsfähig gilt, wer eine zumutbare Arbeit annehmen und an Eingliederungsmassnahmen teilnehmen kann. Schliesslich ist die betroffene Person verpflichtet, eine zumutbare Arbeit zu suchen und die diesbezüglichen Bemühungen anlässlich regelmässiger Besuche beim RAV vorzuweisen. Die Invalidenversicherung und die Sozialhilfe kennt keine Zumutbarkeitsregelung. Über die Zumutbarkeit einer Arbeit wird häufig debattiert. Als unzumutbar gilt eine Arbeit grundsätzlich dann, wenn sie nicht angemessen auf Fähigkeiten, Alter, Gesundheitszustand und Wohnbedingungen der versicherten Person Rücksicht nimmt, die Arbeitsbedingungen prekär sind oder der Lohn tiefer als die Arbeitslosenentschädigung liegt.

